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Wiedererlangung der
Betriebserlaubnis
Stellungnahme der TÜV Kraftfahrt GmbH, Köln:
Ist die Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden, muß eine neue Betriebserlaubnis
bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die Behörde erteilt einen Auftrag
zur Erstellung einer neuen Betriebserlaubnis durch den Fahrzeughersteller oder zur Erstellung eines Gutachtes durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Dazu muß das Fahrzeug auf einer Technischen Prüfstelle
vorgeführt werden. Ist das Fahrzeug ohne Mängel kann auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen
durch die Straßenverkehrsbehörde die Betriebserlaubnis erteilt werden.
Stellungnahme des TÜV Hessen:
Der Weg zu einer neuen Betriebserlaubnis ist für kleine und große Krafträder vom Ablauf her identisch.
Der Unterschied besteht darin, daß für Kraftfahrzeuge, die nicht dem normalen Zulassungsverfahren unterliegen
(Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen), bei der Begutachtung ein Betriebserlaubnisvordruck (§ 18 Abs. 5
StVZO) an Stelle eines § 21 Gutachtens durch die Prüfstelle ausgefertigt wird. Die Zulassungsstelle erteilt
dann, wenn die KBA-Anfrage vorliegt, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug direkt auf dem Betriebserlaubnisvordruck.
Empfohlener Ablauf:
Wenn das Zweirad TÜV-fertig ist, fragt man beim Kraftfahrtbundesamt an, ob das Fahrzeug als angemeldet
oder gestohlen gemeldet ist. Dies ist zwingend erforderlich, denn ohne diese Auskunft wird der Sachverständige
kein Gutachten erstellen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.
Die Gebühr (Nachname) beträgt 14,20 €. Die Auskunft gilt nur vier Wochen lang! Wenn man die Auskunft
erhalten hat, fährt man umgehend zum TÜV. Der inspiziert das Zweirad und fragt beim Zentralarchiv des
TÜV nach einer bestehenden Betriebserlaubnis und bekommt die Daten gefaxt. Diese vergleicht er mit dem vorgeführten
Fahrzeug. Eine Briefkopie einer baugleichen Maschine nutzt gar nichts, denn theoretisch kann die Betriebserlaubnis
von Rahmennummer xy zu Rahmennummer xy + 1 durch Modellpflege eine andere sein. Briefkopien sind nur ein ungefährer
Anhaltspunkt und werden von offizieller Seite (z.B. Zulassungstelle, Polizei) nicht akzeptiert!
Wenn alles in Ordnung ist, erstellt der TÜV-Mann ein Gutachten, mit dem man auf der Zulassungsstelle Kfz-Brief,
Kfz-Schein und Nummernschild bekommt. Bei Mofas erhält man den Stempel auf den Betriebserlaubnisvordruck und
mit diesem kann man ein Versicherungskennzeichen erwerben.
Trotz aller Tips empfehlen wir, beim TÜV und Zulassungsstelle vorher anzurufen (bevor man die Anfrage ans
KBA stellt).
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!
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