Wiedererlangung der
Betriebserlaubnis

Stellungnahme der TÜV Kraftfahrt GmbH, Köln:
Ist die Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden, muß eine neue Betriebserlaubnis bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die Behörde erteilt einen Auftrag zur Erstellung einer neuen Betriebserlaubnis durch den Fahrzeughersteller oder zur Erstellung eines Gutachtes durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Dazu muß das Fahrzeug auf einer Technischen Prüfstelle vorgeführt werden. Ist das Fahrzeug ohne Mängel kann auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen durch die Straßenverkehrsbehörde die Betriebserlaubnis erteilt werden.

Stellungnahme des TÜV Hessen:
Der Weg zu einer neuen Betriebserlaubnis ist für kleine und große Krafträder vom Ablauf her identisch. Der Unterschied besteht darin, daß für Kraftfahrzeuge, die nicht dem normalen Zulassungsverfahren unterliegen (Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen), bei der Begutachtung ein Betriebserlaubnisvordruck (§ 18 Abs. 5 StVZO) an Stelle eines § 21 Gutachtens durch die Prüfstelle ausgefertigt wird. Die Zulassungsstelle erteilt dann, wenn die KBA-Anfrage vorliegt, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug direkt auf dem Betriebserlaubnisvordruck.

Empfohlener Ablauf:
Wenn das Zweirad TÜV-fertig ist, fragt man beim
Kraftfahrtbundesamt an, ob das Fahrzeug als angemeldet oder gestohlen gemeldet ist. Dies ist zwingend erforderlich, denn ohne diese Auskunft wird der Sachverständige kein Gutachten erstellen. Das Formular kann hier heruntergeladen werden. Die Gebühr (Nachname) beträgt 14,20 €. Die Auskunft gilt nur vier Wochen lang! Wenn man die Auskunft erhalten hat, fährt man umgehend zum TÜV. Der inspiziert das Zweirad und fragt beim Zentralarchiv des TÜV nach einer bestehenden Betriebserlaubnis und bekommt die Daten gefaxt. Diese vergleicht er mit dem vorgeführten Fahrzeug. Eine Briefkopie einer baugleichen Maschine nutzt gar nichts, denn theoretisch kann die Betriebserlaubnis von Rahmennummer xy zu Rahmennummer xy + 1 durch Modellpflege eine andere sein. Briefkopien sind nur ein ungefährer Anhaltspunkt und werden von offizieller Seite (z.B. Zulassungstelle, Polizei) nicht akzeptiert!

Wenn alles in Ordnung ist, erstellt der TÜV-Mann ein Gutachten, mit dem man auf der Zulassungsstelle Kfz-Brief, Kfz-Schein und Nummernschild bekommt. Bei Mofas erhält man den Stempel auf den Betriebserlaubnisvordruck und mit diesem kann man ein Versicherungskennzeichen erwerben.

Trotz aller Tips empfehlen wir, beim TÜV und Zulassungsstelle vorher anzurufen (bevor man die Anfrage ans KBA stellt).



Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr!